Die Autohaus Sölter GmbH & Co. KG ist seit vielen Jahren als Händler und Servicebetrieb für die Marken Volkswagen und AUDI mit aktuell 186 Mitarbeitern an den Standorten Neustadt, Wunstorf, Stadthagen und Alswede (NRW) tätig. Die Gesellschaft hat sich über einen langen Zeitraum in einem zunehmend härter werdenden Wettbewerb behaupten können. Die zuletzt entfalteten Anstrengungen haben auch zu kurzfristigen Umsatzsteigerungen geführt. Die Ertragslage konnte hierdurch jedoch nicht verbessert werden. Nunmehr ist der Zeitpunkt gekommen, eine tiefgreifende Restrukturierung des Unternehmens vorzunehmen. Hierbei sollen die Möglichkeiten genutzt werden, die seit dem Jahre 2012 durch das ESUG (Gesetz zur Erleichterung der Sanierung von Unternehmen) gegeben sind.
Mit Gesellschafterbeschluss vom 31.01.2015 wurde Herr Christopher Knabe aus der Geschäftsführung abberufen. Ferner wurde der seit mehr als 10 Jahren in Hannover tätige Insolvenzrechtsexperte, Herr Rechtsanwalt und Fachanwalt für Insolvenzrecht Ingo Thurm zum Geschäftsführer Sanierung (CRO Chief Restructuring Officer) bestellt. Er unterstützt nun den verbliebenen zweiten Geschäftsführer, Herrn Constantin Knabe bei dem anstehenden Restrukturierungsprozess.
Am 05.02.2015 hat der Geschäftsführer Constantin Knabe für die Autohaus Sölter GmbH & Co KG bei dem Amtsgericht Hannover einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung gestellt. Das Gericht ist dem Antrag gefolgt und hat mit Beschluss vom 05.02.2015 die vorläufige Eigenverwaltung gem. § 270 a InsO angeordnet. Die Geschäftsführer bleiben hinsichtlich des Gesellschaftsvermögens vollständig handlungs- und verfügungsbefugt. Es wurde ein vorläufiger Sachwalter als Kontrollorgan durch das Gericht bestellt. Dieses Amt hat der seit 15 Jahren tätige Insolvenzrechtsexperte, Herr Rechtsanwalt und Dipl.-Kfm. Torsten Gutmann aus der Kanzlei PLUTA übernommen. Unter Einbindung des vorläufigen Sachwalters sollen nun in den nächsten Tagen mit den beteiligten Herstellern und Banken die notwendigen Vereinbarungen zur Betriebsfortführung getroffen werden. Ziel des vorläufigen Eigenverwaltungsverfahrens ist die nachhaltige Leistungswirtschaftliche Restrukturierung sowie die Erarbeitung eines Insolvenzplans, der nach der für den 01.05.2015 prognostizierten Eröffnung des Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung gem. § 270 InsO dem Gericht und den Gläubigern vorgelegt werden soll.