Insolvenzplanverfahren.
Mit der Insolvenzordnung ist als neues Sanierungsinstrument das Insolvenzplanverfahren eingeführt worden. Es eröffnet die Möglichkeit, die Befriedigung der Gläubigerforderungen abweichend von allgemeinen Abwicklungsvorschriften zu gestalten. Geregelt werden kann z.B. der Verzicht auf restliche Forderungen gegen Zahlung einer fixierten Quote oder die Umwandlung von Gläubigerforderungen in Beteiligungsrechte (debt-to-equity-swap).
Die Regelungen eines Insolvenzplans werden wirksam, wenn bei der Abstimmung innerhalb gebildeter Gläubigergruppen Mehrheiten zustande kommen und der Plan gerichtlich bestätigt wird. Im Anschluss erfolgt die Aufhebung des Insolvenzverfahrens; das Unternehmen erhält die Vermögensverfügungsbefugnis zurück. Die Planerfüllung, d.h. die Befriedigung der Gläubigerforderungen erfolgt im Anschluss an die Verfahrensaufhebung und ist abhängig von den inhaltlichen Regelungen des Plans.
Wir verfügen über langjährige Erfahrungen bei der Vorbereitung und Durchführung von Insolvenzplanverfahren.